Informationsveranstaltung: Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut
04.05.2026, 10 – 12 Uhr
In dem Bewusstsein für seine historische Verantwortung hat sich Deutschland 1999 mit der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung von 1998 verpflichtet. Diese benennt den Kunstraub des nationalsozialistischen Regimes und ruft dazu auf, NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu identifizieren sowie gerechte und faire Lösungen herbeizuführen. Auf Basis der Erfahrungen und in Anerkennung des Geleisteten haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände mit Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beschlossen, welche die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz ablöst.
Um Ihnen die wichtigsten Grundlagen und Neuerungen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut vorzustellen, laden BKM, Länder und kommunale Spitzenverbände herzlich zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Diese richtet sich an die Träger öffentlicher Einrichtungen, Landes- und Kommunalmuseen sowie koordinierende Stellen für Provenienzforschung, Museums- und Archivberatungsstellen.
Programm
Begrüßung & Moderation – Dr. Robin Mishra (Abteilungsleiter KM 2 „Geschichte und Erinnerung“ bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien) und Dr. Michael Reitemeyer (Abteilungsleitung Kultur im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)
Grußwort – Dr. Elisabeth Steiner (Präsidium Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg)
Session 1: Das Verwaltungsabkommen und das "stehende Angebot" – Christian Gerhard Bührmann (Referatsleitung V 4 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur) und Dr. Michaela Stoffels (Referentin für Kultur und Bildung Dezernat 3, Deutscher Städtetag)
Session 2: Das neue Verfahren & Einführung in die Schiedsordnung – Dr. Theda Schlageter (Referentin, Referat K.3 Staatliche und nichtstaatliche Museen, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst)
Session 3: Inhaltliche Neuerungen und Bewertungsrahmen – Dr. Marius Müller (Referent, Referat KM 27 „Kulturgutverluste, Provenienzforschung“ bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien)
Session 4: Abschluss & Fragerunde – Dr. Robin Mishra (Abteilungsleiter KM 2 „Geschichte und Erinnerung“ bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien) und Dr. Michael Reitemeyer (Abteilungsleitung Kultur im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)